Fast die Hälfte aller Autos, die alt genug wären, trägt kein H-Kennzeichen — und ein Teil davon aus gutem Grund. Zum 1. Januar 2025 zählte das Kraftfahrt-Bundesamt 888.355 Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen. Das waren 54 Prozent der Fahrzeuge, die die Altersgrenze erreicht hatten. Zehn Jahre zuvor lag der Anteil bei 64 Prozent.
Der Grund für diesen Rückgang steht selten in den Ratgebern: Die Fahrzeuge, die jetzt dreißig werden, haben Katalysatoren. Ihre Hubraumsteuer liegt oft unter der H-Pauschale, und damit fällt das stärkste Argument weg. Wer heute über ein H-Kennzeichen nachdenkt, sollte deshalb zuerst rechnen und erst danach beim Prüfer anrufen, weil sonst am Ende ein Gutachten bezahlt ist, das nichts einbringt. Das kommt öfter vor, als man denkt.
Dieser Text erklärt, was das H tatsächlich bringt, was es kostet, welche Bedingungen der Prüfer anlegt — und welcher der vielen Sätze über Kilometergrenzen, Originalität und Umweltzonen stimmt. Der Text ist keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheiden Prüforganisation und Zulassungsbehörde.

Was das H eigentlich ist
Das historische Kennzeichen gibt es seit dem 1. Januar 1997. Es ist kein Ehrentitel und keine Auszeichnung des Fahrzeugs, sondern eine eigene Zulassungsart mit drei Folgen: einer pauschalen Steuer, einer Ausnahme in der Umweltzone und dem Zugang zu Versicherungstarifen, die es sonst nicht gibt. Alles andere bleibt, wie es war — die Hauptuntersuchung, die Zulassungsvorschriften und die Frage, ob das Fahrzeug überhaupt fährt.
Das Kraftfahrt-Bundesamt definiert den Oldtimer nüchtern als Fahrzeug, das durch ein Gutachten nach § 23 StVZO als solches anerkannt wurde. Vier Bedingungen stehen dahinter: Die Erstzulassung liegt mindestens dreißig Jahre zurück, das Fahrzeug entspricht weitestgehend dem Originalzustand, es ist in gutem Erhaltungszustand, und es dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts.
Der letzte Punkt klingt nach Sonntagsrede, hat aber sehr praktische Folgen, weil er der Behörde einen Ermessensspielraum gibt, den sie auch nutzt. Er ist der Grund, warum die Zulassungsstelle bei einem als Werkstattwagen genutzten Transporter genauer hinsieht als bei einem Coupé, das im Sommer zu Treffen fährt.
Unter den 888.355 historischen Fahrzeugen sind 790.465 Personenkraftwagen, also 89,0 Prozent. Nutzfahrzeuge kommen auf 4,7 Prozent, Zugmaschinen auf 3,0, Krafträder auf 2,4. Gegenüber dem Vorjahr wuchs der Bestand um 4,9 Prozent. Die meisten Oldtimer sind in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg zugelassen.

Ab wann geht es überhaupt?
Gezählt wird ab der Erstzulassung, nicht ab dem Baujahr. Das klingt nach Haarspalterei und entscheidet in der Praxis über ein ganzes Jahr: Ein Wagen, der im Herbst 1996 gebaut und im Frühjahr 1997 zugelassen wurde, wird erst 2027 H-fähig. Steht in der Zulassungsbescheinigung ein Datum, gilt dieses. Fehlt es, wird es aufwendig: Dann muss die Erstzulassung über Werksunterlagen, Markenarchive oder ein Gutachten nachvollzogen werden, und das dauert.
Im Jahr 2026 sind damit alle Fahrzeuge an der Reihe, die 1996 oder früher zum ersten Mal zugelassen wurden. Wer wissen will, wann sein Auto so weit ist, kann es unten ausrechnen lassen — der Rechner nennt auch den Zwischenstatus, in dem sich die meisten befinden: Youngtimer, und damit ohne jede Sonderregel.
Das Alter allein reicht allerdings nicht. Es ist nur die Eintrittskarte für die Prüfung, und die ist der eigentliche Filter. Wie streng sie ausfällt, hängt weniger vom Fahrzeug ab als von dem, was in den letzten dreißig Jahren daran gemacht wurde.

Was der Prüfer sehen will
Der Anforderungskatalog für die Oldtimerbegutachtung ist erstaunlich konkret, und er räumt mit dem hartnäckigsten Missverständnis auf: Originalzustand heißt nicht, dass nichts verändert werden durfte. Zulässig sind Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstzulassung vorgenommen wurden. Und auch nicht zeitgenössische Umbauten sind zulässig, sofern sie selbst mindestens dreißig Jahre zurückliegen.
Das ist der Unterschied zwischen einem Museumsstück und einem Auto mit Geschichte. Der Zubehör-Sportauspuff von 1978 an einem Wagen von 1975 ist kein Problem. Der Auspuff, den jemand 2019 angeschraubt hat, ist einer — auch dann, wenn er dem Original ähnlicher sieht als das Teil von damals.
Beim Zustand verlangt der Katalog vier Dinge: keine erkennbaren technischen Mängel im Sinne der StVZO, nur leichte und dem Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren, keine fehlenden wesentlichen Teile und keine erkennbaren Unfallrestschäden. Geprüft wird Baugruppe für Baugruppe — Fahrzeugidentität, Aufbau, Rahmen und Fahrwerk, Motor, Getriebe, Bremsanlage, Lenkung, Räder, elektrische Anlage und Innenraum.
Wer sein Fahrzeug herrichten lässt und dabei das H im Blick hat, sollte deshalb jede Rechnung, jedes Foto und jede Teilenummer aufheben, und zwar von Anfang an. Vor dem Prüfer zählt nicht, was original aussieht, sondern was sich belegen lässt.

Die Steuer, einmal durchgerechnet
Mit H-Kennzeichen kostet ein Pkw 191,73 Euro Kraftfahrzeugsteuer im Jahr, ein Kraftrad 46,02 Euro. Hubraum, Abgasnorm und Kraftstoff spielen keine Rolle mehr. Genau das ist der Punkt, an dem sich entscheidet, ob sich das H rechnet — denn ohne H wird nach der alten Hubraumsystematik besteuert, und die trifft große Motoren ungleich härter als kleine.
Steuer nach HubraumKapitel 4
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Aufgerundet wird immer: 2.494 Kubikzentimeter zählen als 25 angefangene Hunderter. Bei einem nicht schadstoffreduzierten Benziner sind das 25 × 25,36 Euro, also 634 Euro im Jahr. Mit H-Kennzeichen wären es 191,73 Euro — eine Differenz von 442,27 Euro, jedes Jahr aufs Neue.
Bei einem Zweiliter-Motor mit gutem Katalysator kippt die Rechnung. Dann liegt die Hubraumsteuer unter der Pauschale, und das H kostet Geld, statt welches zu sparen. Es bleiben die Umweltzone und der Zugang zu den Versicherungstarifen — beides handfeste Vorteile, aber eben keine Ersparnis bei der Steuer.
Zu den laufenden Kosten kommen die einmaligen. Die Begutachtung nach § 23 StVZO kostet je nach Prüforganisation und Aufwand rund 80 bis 200 Euro, die Kennzeichen selbst etwa 40 Euro, dazu die Gebühren der Zulassungsstelle. Wer 442 Euro im Jahr spart, hat das nach einem halben Jahr wieder drin. Wer 40 Euro spart, nach mehr als fünf Jahren.

Drei Autos, drei Rechnungen
Wie unterschiedlich das ausgeht, zeigt der Blick auf drei Fahrzeuge, die alle die Altersgrenze überschritten haben. Gerechnet ist jeweils mit dem Satz für nicht schadstoffreduzierte Benziner, also 25,36 Euro je angefangene hundert Kubikzentimeter, weil das der Fall ist, in dem sich die Frage überhaupt stellt.
Ein Sechszylinder mit 2.494 Kubikzentimetern kommt auf 25 angefangene Hunderter und damit auf 634 Euro im Jahr, während er mit H-Kennzeichen 191,73 Euro kostet — 442,27 Euro Unterschied. Ein Vierzylinder mit 1.781 Kubikzentimetern liegt bei 18 Hundertern, also 456,48 Euro, und spart entsprechend 264,75 Euro. Ein Kleinwagen mit 1.043 Kubikzentimetern zahlt 278,96 Euro und spart damit 87,23 Euro, sodass ein Gutachten für 150 Euro erst nach gut anderthalb Jahren wieder eingespielt ist.
Diese drei Zeilen erklären auch, warum die H-Quote sinkt. Die Fahrzeuge, die jetzt an der Reihe sind, haben geregelte Katalysatoren und fallen in günstigere Steuerklassen, sodass die Differenz zur Pauschale schrumpft oder sich umkehrt. Wer ein Auto der späten Achtziger fährt, hat die Frage längst beantwortet; wer eines von 1996 fährt, sollte sie neu stellen.
Eines gilt dabei unabhängig vom Hubraum: Die Pauschale bleibt, was sie ist. Sie steigt nicht mit dem Wert des Fahrzeugs, sie steigt nicht mit der Inflation, und sie ist seit Jahren unverändert. Bei einem Auto, das man zwanzig Jahre behalten will, ist das ein Argument, das in keiner Amortisationsrechnung auftaucht.
Die Umweltzone: das unterschätzte Argument
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen in jede deutsche Umweltzone einfahren, ohne Plakette und unabhängig von Kraftstoff und Abgasnorm. Die Rechtsgrundlage steht in Anhang 3 zu § 2 Absatz 3 Nummer 10 der 35. BImSchV. Dieselbe Ausnahme gilt für rote 07er-Kennzeichen und für ausländische Oldtimer, sofern sie in ihrem Heimatland gleichwertig anerkannt sind.
Bundesweit bestehen noch rund vierzig Umweltzonen, darunter Berlin, München, Köln und Stuttgart. In allen ist die Einfahrt heute nur mit grüner Plakette erlaubt — ausgenommen eben die historischen Fahrzeuge. Für einen Wagen ohne Katalysator, der nie eine Plakette bekommen würde, ist das der Unterschied zwischen Fahren und Stehen. Mehr ist es nicht, und weniger auch nicht.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens sind Dieselfahrverbote etwas anderes als Umweltzonen: Sie werden kommunal geregelt, und ob Oldtimer ausgenommen sind, entscheidet die jeweilige Stadt. Nach einer Übersicht des Portals chromradar nehmen Stuttgart, München und Darmstadt H-Fahrzeuge derzeit aus, aber das ist kommunale Politik, kein Bundesrecht. Zweitens endet das Privileg an der Grenze. Frankreich verlangt die Crit’Air-Vignette, Italien arbeitet mit ZTL-Zonen, und jedes Land legt seine Ausnahmen selbst fest.
Versicherung — und die Sache mit den Kilometern
Hier steht der Satz, der in jedem zweiten Forumsbeitrag falsch wiedergegeben wird: Für das H-Kennzeichen gibt es keine gesetzliche Kilometergrenze. Weder die Fahrzeug-Zulassungsverordnung noch das Kraftfahrzeugsteuergesetz nennen eine Obergrenze. Man darf mit einem H-Fahrzeug jeden Tag zur Arbeit fahren, jeden Sommer nach Italien und, wenn man will, auch den Anhänger ziehen. Das Gesetz interessiert sich dafür nicht.
Begrenzt wird woanders, nämlich im Versicherungsvertrag. Oldtimertarife arbeiten mit Jahreslaufleistungen von 5.000 bis 10.000 Kilometern, und wer darüber liegt, verliert im Schadensfall Ansprüche. Genau daraus ist der Irrtum entstanden: Die Grenze ist real, sie steht nur nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen — und sie ist verhandelbar, weil einzelne Anbieter Tarife ohne Kilometergrenze anbieten.
Wie sehr sich die Quellen widersprechen, sieht man an zwei Versicherern. Hiscox schreibt im eigenen Ratgeber, das H-Kennzeichen kenne keine Kilometergrenze. Die Allianz nennt auf ihrer Seite zum selben Kennzeichen eine Grenze von 5.000 bis 9.000 Kilometern im Jahr. Beide haben recht — die eine spricht vom Gesetz, die andere von ihrem eigenen Tarif.
Die übrigen Bedingungen der Oldtimertarife ähneln einander: ein Alltagsfahrzeug muss vorhanden sein, der Fahrer je nach Anbieter mindestens 23 oder 25 Jahre alt, ein abschließbarer Stellplatz wird meist verlangt, und die meisten Versicherer setzen einen Fahrzeugwert von mindestens 5.000 Euro voraus. Nachgewiesen wird er über ein Wertgutachten oder eine Kurzbewertung, die alle paar Jahre aufgefrischt werden sollte — gepflegte Fahrzeuge steigen im Wert, und eine zu niedrige Versicherungssumme fällt erst im Schadensfall auf.

Was das H nicht bringt
Über die Vorteile ist viel geschrieben worden, über die Grenzen wenig. Deshalb hier die vier Punkte, an denen sich regelmäßig Missverständnisse festsetzen — sie sind keine Kleinigkeiten, sondern der Grund für den meisten Ärger an der Zulassungsstelle.
Erstens bleibt die Hauptuntersuchung. Sie wird im gewohnten Rhythmus fällig, sie wird nicht milder, und das Oldtimergutachten ersetzt sie nicht. Umgekehrt ersetzt eine bestandene Hauptuntersuchung auch das Gutachten nicht: Es sind zwei Prüfungen mit zwei verschiedenen Fragen, und man braucht beide.
Zweitens ist das H kein Wertgutachten. Es sagt nichts darüber, was das Fahrzeug wert ist, und der Versicherer verlangt für seinen Tarif ohnehin ein eigenes Wertgutachten, das nach anderen Kriterien erstellt wird und Geld kostet. Wer glaubt, mit dem Gutachten nach § 23 StVZO gleich die Versicherungssumme geklärt zu haben, wird beim ersten Schaden eines Besseren belehrt.
Drittens macht das H aus einem schlechten Auto kein gutes. Der Anforderungskatalog verlangt einen guten Erhaltungszustand, und Prüfer lehnen ab, wenn wesentliche Teile fehlen oder Unfallrestschäden erkennbar sind. Wer ein Fahrzeug mit dem Argument kauft, das H sei ja nur noch Formsache, sollte sich vorher ansehen, was die Formsache kostet.
Und viertens ändert es nichts an der Zulassungsfähigkeit von Umbauten. Was ohne H eine Eintragung gebraucht hätte, braucht sie mit H genauso — nur dass eine nicht eingetragene Änderung jetzt zusätzlich das Gutachten gefährdet.
Saison, und das rote 07er
Seit Oktober 2017 lassen sich H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen kombinieren. Die Pauschale wird dann anteilig erhoben: Wer sein Fahrzeug von April bis November anmeldet, zahlt acht Zwölftel von 191,73 Euro, also 127,82 Euro. Wer den Wagen ohnehin im Winter stehen lässt, verschenkt ohne diese Kombination Geld — und spart zusätzlich, weil in den abgemeldeten Monaten auch keine Versicherungsprämie anfällt.
Das rote 07er-Kennzeichen ist etwas anderes, auch wenn es steuerlich ähnlich behandelt wird. Es gehört nicht zum Fahrzeug, sondern zum Halter, und lässt sich zwischen mehreren Oldtimern wechseln. Der Preis dafür sind enge Nutzungsgrenzen: erlaubt sind Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen, Probefahrten und Fahrten zur Werkstatt. Über jede Fahrt ist ein Fahrtenbuch zu führen. Zum Einkaufen darf man damit nicht fahren, auch nicht auf dem Rückweg von der Veranstaltung, und wer dabei erwischt wird, riskiert mehr als ein Verwarnungsgeld.
Für Sammler mit drei oder vier Fahrzeugen ist das trotzdem oft die günstigere Lösung. Für den einen Wagen, der auch mal sonntags an die Ostsee soll, ist es die falsche. Da hilft nur das H.


Youngtimer: ein Wort ohne Gesetz
Youngtimer ist kein Rechtsbegriff. Die DEKRA beschreibt damit Fahrzeuge zwischen zwanzig und dreißig Jahren in gutem und weitgehend originalem Zustand, weist aber selbst darauf hin, dass es keine amtliche Definition gibt — manche Autos gelten mit fünfzehn Jahren als Youngtimer, andere mit über dreißig noch nicht.
Praktisch heißt das: keine Steuerpauschale, keine Ausnahme in der Umweltzone, keine Sonderregel bei der Hauptuntersuchung. Wer einen zwanzig Jahre alten Wagen fährt, fährt steuerlich und rechtlich einen Gebrauchtwagen. Nicht mehr und nicht weniger. Spezielle Youngtimer-Tarife gibt es, sparen laut DEKRA gegenüber normalen Tarifen aber meist wenig.
Interessant sind diese zehn Jahre trotzdem, und zwar als Entscheidungszeitraum. Was in dieser Zeit am Auto passiert, entscheidet später über das Gutachten. Wer mit dreiundzwanzig Jahren Fahrzeugalter einen modernen Bremssattel verbaut, weil das der günstigste Weg durch die Hauptuntersuchung ist, hat mit dreißig ein Problem, das sich nur durch Rückbau lösen lässt.
Und es entscheidet über die Ersatzteillage. Die DEKRA rät, vor dem Kauf zu prüfen, wie es um die Verfügbarkeit steht — bei Fahrzeugen aus den späten Neunzigern ist das oft die härtere Frage als der Rost. Was das im Einzelnen kostet, haben wir am Beispiel eines BMW E30 einmal durchgerechnet.
Zehn Sätze aus dem Forum
Zum Schluss die Sammlung der Sätze, die man beim Oldtimertreffen am Nebentisch hört. Sechs davon sind falsch, und zwei sind so nah an der Wahrheit, dass sie besonders zäh weiterleben.
Bleibt eine Frage, die kein Rechner beantwortet. Ein H-Kennzeichen macht aus einem gebrauchten Auto ein historisches Fahrzeug, jedenfalls auf dem Papier. Ob es das auch auf der Straße ist, entscheidet nicht die Zulassungsstelle, sondern der, der es fährt.
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Quellen
- Kraftfahrt-Bundesamt: Glossar Oldtimer – Definition über das Gutachten nach § 23 StVZO, Erstzulassung mindestens 30 Jahre, weitestgehend Originalzustand, guter Erhaltungszustand, Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts, historisches Kennzeichen seit 1. Januar 1997
- Oldtimer-Statistik 2025: Bestandszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes zum 1.1.2025 – 888.355 Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen, davon 790.465 Pkw (89,0 %), Nutzfahrzeuge 4,7 %, Zugmaschinen 3,0 %, Krafträder 2,4 %, Zuwachs 4,9 %, H-Quote 54 % gegenüber 64 % im Jahr 2016, Schwerpunkte Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg
- TÜV SÜD: Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern (PDF) – zulässige Änderungen innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung, nicht zeitgenössische Änderungen ab dreißig Jahren, Mindestzustand, geprüfte Baugruppen
- bussgeldkatalog.org: Oldtimer-Steuer – 191,73 Euro für Pkw und 46,02 Euro für Krafträder pro Jahr, Kombination von H- und Saisonkennzeichen seit Oktober 2017, anteilige Berechnung nach Zulassungsmonaten
- pkw-steuer.de: Kfz-Steuer für Oldtimer- und rote Kennzeichen – Pauschalen, Voraussetzungen und die bei der Zulassungsstelle vorzulegenden Unterlagen
- Hiscox: Oldtimer-Kennzeichen im Vergleich – H-Kennzeichen ohne Kilometerbegrenzung, Saisonkennzeichen für zwei bis elf Monate, 07er nur für Veranstaltungen, Probe- und Werkstattfahrten mit Fahrtenbuchpflicht, Satz von 25,36 Euro je 100 ccm für nicht schadstoffreduzierte Benziner
- Allianz: H-Kennzeichen für Oldtimer – Gutachten nach § 23 StVZO für rund 80 bis 200 Euro, Kennzeichen etwa 40 Euro, jährliche Laufleistung je nach Versicherer 5.000 bis 9.000 Kilometer, Saisonvariante mit anteiliger Steuer
- CosmosDirekt: Oldtimerversicherung – Alltagsfahrzeug erforderlich, Mindestalter des Fahrers 23 oder 25 Jahre, abschließbarer Stellplatz, Mindestfahrzeugwert meist 5.000 Euro, Jahreslaufleistung typisch 5.000 oder 10.000 Kilometer, Wertgutachten alle fünf Jahre auffrischen
- Stadt Aachen: Welche Regeln gelten für Oldtimer in der Umweltzone? – Ausnahme nach Anhang 3 zu § 2 Absatz 3 Nummer 10 der 35. BImSchV für H-Kennzeichen und rote 07er, auch für ausländische Oldtimer mit gleichwertiger Anerkennung
- chromradar.de: Oldtimer, Umweltzonen und Fahrverbote – rund 40 Umweltzonen in Deutschland, Einfahrt sonst nur mit grüner Plakette, Dieselfahrverbote kommunal geregelt, Ausnahmen unter anderem in Stuttgart, München und Darmstadt, Crit’Air in Frankreich und ZTL in Italien
- DEKRA: Was Youngtimer auszeichnet – Fahrzeuge zwischen 20 und 30 Jahren, keine amtliche Definition, keine Steuervorteile und keine Ausnahme in der Umweltzone, reguläre Hauptuntersuchung, geringe Ersparnis bei speziellen Tarifen, Hinweis auf Ersatzteilverfügbarkeit
- Finanztip: Oldtimer und Kfz-Steuer – pauschale Besteuerung, Kosten für Gutachten und Zulassung
- Kraftfahrt-Bundesamt: Der Fahrzeugbestand am 1. Januar 2026 – 61.341.244 Kraftfahrzeuge insgesamt, davon 49.486.487 Pkw
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO: Anforderungen im Überblick – Ablauf der Begutachtung und Abgrenzung zur Hauptuntersuchung
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (PDF) – Rechtsgrundlage der pauschalen Besteuerung historischer Fahrzeuge
- nextsure: Oldtimerversicherung ohne Kilometerbegrenzung – Hinweis darauf, dass einzelne Anbieter Tarife ohne Laufleistungsgrenze führen
- Wikimedia Commons: H-Kennzeichen, Zulassungsbezirk Erlangen – Bildbeschreibung und Lizenz
- Wikimedia Commons: Deutsches Saisonkennzeichen – Bildbeschreibung und Lizenz
- Prüfstelle: Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO – Ablauf und mitzubringende Unterlagen
Steuersätze und Versicherungsbedingungen sind Stand der genannten Quellen. Über die Anerkennung als Oldtimer entscheidet im Einzelfall die Prüforganisation, über die Zulassung die zuständige Behörde. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Über den Autor
Bernd Mischke, Jahrgang 1975. Gelernter Mechaniker, heute Simultandolmetscher für Englisch und Trainer für Automotive-Themen – auf dem Shopfloor und weltweit. Schreibt hier über das, was zwischen Prospekttext und Stammtisch liegt. Mehr über mich
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Titelbild: Mercedes mit H-Kennzeichen in Berlin. Foto: Guido from Berlin, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons.